Gastgewerbe
Gewerbe anmelden in Österreich — Voraussetzungen, Kosten & Checkliste
Auf einen Blick
- Typ: Reglementiertes Gewerbe
- Befähigung: Befähtigungsprüfung (2 Module)
- Anmeldungskosten: Kostenlos (€0)
- Sofort starten: Ja, bei vollständiger Anmeldung
- Bearbeitungszeit: 1-5 Werktage (bei vollstaendigen Unterlagen)
- GewO: §94 Z.22
- NACE: I56.10 (Restaurants und Gaststätten)
Befähigungsnachweis
Befähigungsprüfung für das Gastgewerbe oder gleichwertiger Nachweis (z.B. Gastgewerbefachschule, Hotelfachschule, einschlägige Lehrabschlussprüfung + Praxis)
Alternativen zur Prüfung
- Individuelle Befähigung durch Nachweis einschlägiger Kenntnisse und Fähigkeiten
- Bestellung eines gewerberechtlichen Geschäftsführers mit Befähigungsnachweis
Voraussetzungen
| Anforderung | Details |
|---|---|
| Mindestalter | 18 Jahre |
| Staatsbürgerschaft | AT/EU/EWR/CH (Drittland mit Aufenthaltstitel möglich) |
| Strafregister | Prüfung erforderlich |
- Betriebsanlagengenehmigung kann erforderlich sein
- Lebensmittelhygieneschulung empfohlen
- Jugendschutz-Bestimmungen beachten (Alkoholausschank)
Benötigte Dokumente
- Gültiger Lichtbildausweis (Reisepass oder Personalausweis)
- Befähigungsnachweis (Prüfungszeugnis, Schuldiplom, oder individ. Nachweis)
- Strafregisterbescheinigung (bei <5 Jahren Aufenthalt in AT)
- Betriebsanlagen-Unterlagen (falls Standort genehmigungspflichtig)
Häufige Fragen
Wie viel kostet die Anmeldung des Gastgewerbes? Verifiziert ▼
Die Gewerbeanmeldung selbst ist kostenlos. Kosten entstehen ggf. durch die Befähigungsprüfung (WIFI) und die Betriebsanlagengenehmigung.
Kann ich sofort nach der Anmeldung öffnen? Verifiziert ▼
Ja, bei vollständiger Anmeldung kann die gewerbliche Tätigkeit sofort begonnen werden. Eine Betriebsanlagengenehmigung muss jedoch separat vorliegen.
Brauche ich eine Meisterprüfung für das Gastgewerbe? Verifiziert ▼
Nein, das Gastgewerbe erfordert eine Befähigungsprüfung (nicht Meisterprüfung). Alternativ genügt ein einschlägiger Schulabschluss (z.B. Gastgewerbefachschule) oder eine individuelle Befähigung.
Was ist der Unterschied zwischen Gastgewerbe und freiem Gewerbe? Verifiziert ▼
Das Gastgewerbe ist reglementiert (§94 Z.22 GewO) und erfordert einen Befähigungsnachweis. Freie Gewerbe können ohne Qualifikationsnachweis ausgeübt werden, decken aber keine Gastronomie ab.
Kann ich ein Restaurant auch ohne Prüfung eröffnen? Verifiziert ▼
Ja, über drei alternative Wege: (1) Individuelle Befähigung bei nachgewiesener Berufserfahrung in der Gastronomie, (2) Bestellung eines gewerberechtlichen Geschäftsführers mit Befähigung, oder (3) einschlägiger Schulabschluss (z.B. Hotelfachschule, Gastgewerbefachschule).
Brauche ich eine Betriebsanlagengenehmigung? Verifiziert ▼
In den meisten Fällen ja. Gastronomiebetriebe sind typischerweise genehmigungspflichtige Betriebsanlagen (Lärm, Geruch, Abwasser). Die Genehmigung ist separat von der Gewerbeanmeldung bei der Bezirksverwaltungsbehörde zu beantragen.
Welche Hygieneanforderungen gibt es? Verifiziert ▼
Alle Gastronomiebetriebe müssen ein HACCP-Konzept (Hazard Analysis Critical Control Points) umsetzen. Zusätzlich gelten die EU-Lebensmittelhygieneverordnung und nationale Hygienevorschriften. Eine Hygieneschulung ist dringend empfohlen.
Darf ich Alkohol ausschenken? Verifiziert ▼
Ja, mit der Gastgewerbeberechtigung darfst du Alkohol ausschenken. Beachte aber die Jugendschutzbestimmungen, die je nach Bundesland unterschiedlich sind (JURISDICTION_DEPENDENT).
Brauche ich eine eigene Küche? ▼
Für ein Vollrestaurant ja. Für einen Imbiss oder ein Café ohne warme Küche gelten geringere Anforderungen. Die Ausstattungsvorschriften hängen vom Betriebstyp ab.
Kann ich ein Food Truck betreiben mit dem Gastgewerbe? ▼
Ja, ein Food Truck fällt unter das Gastgewerbe. Der Standort muss bei der Anmeldung angegeben werden (z.B. 'ambulanter Standort'). Zusätzlich können kommunale Genehmigungen für den Standplatz nötig sein.
Profi-Tipps fuer die Gastro-Gruendung
- Standortanalyse VOR der Anmeldung: Laufkundschaft, Parken, Lieferantennaehe
- Probebetrieb bei Events oder als Pop-Up vor der fixen Eroeffnung
- Hygienekonzept (HACCP) fruehzeitig mit der Lebensmittelaufsicht abstimmen
- Personalplanung: Fachkraefte schon VOR der Eroeffnung sichern
Bundesland-Hinweise
| Bundesland | Hinweise |
|---|---|
| Wien | MA 63 — Gewerbewesen. Wien hat die meisten Gastgewerbebetriebe. MA 63 ist zuständig. Sperrstundenregelung durch Wiener Veranstaltungsgesetz. → Website |
| Niederösterreich | Bezirkshauptmannschaft (je Bezirk). Jugendschutzbestimmungen unterscheiden sich von Wien. |
| Oberösterreich | Bezirkshauptmannschaft. OÖ Jugendschutzgesetz beachten für Alkoholausschank. |
| Salzburg | BH Salzburg-Umgebung / Magistrat Salzburg. Salzburg: Tourismus-Hochburg. Sperrstunden durch Sbg. Veranstaltungsgesetz. |
| Tirol | Tirol: Tourismus-Region. Eigene Jugendschutzbestimmungen. |
| Kaernten | Kärnten: Sommertourismus. Kärntner Jugendschutzgesetz beachten. |
| Steiermark | Steiermark: Stmk. Jugendgesetz für Alkoholausschank beachten. |
| Burgenland | Burgenland: Bgld. Jugendschutzgesetz. |
| Vorarlberg | Vorarlberg: Vbg. Jugendgesetz. Eigene Sperrstundenregelungen. |
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Verwandte Gewerbe
Weiterführende Informationen
Quellen
- GewO 1994 §94 Z.22 (Primärquelle)
- WKO Gründerservice — Gastgewerbe (tier1)
- BMWET Gewerbeanmeldung (tier1)