"Kleingewerbe" in Österreich — Klarstellung
GewO + UStG
Geprüft: April 2026
Es gibt kein "Kleingewerbe" in Österreich!
Anders als in Deutschland existiert der Begriff "Kleingewerbe" im österreichischen
Recht NICHT. Es gibt keine eigene Rechtsform oder Kategorie dieses Namens.
Was oft gemeint ist: die Kleinunternehmerregelung (§6 UStG) oder ein Einzelunternehmen
mit freiem Gewerbe.
Was stattdessen gemeint ist
| Was Leute sagen | Was sie meinen | Korrekte Bezeichnung |
|---|---|---|
| "Ich will ein Kleingewerbe anmelden" | Einzelunternehmen mit wenig Umsatz | Gewerbeanmeldung (frei oder reglementiert) + Kleinunternehmerregelung |
| "Kleingewerbe ohne Gewerbeschein" | Selbständig ohne Gewerbe | Gibt es nicht — jede gewerbliche Tätigkeit braucht eine Gewerbeanmeldung |
| "Kleingewerbe Steuerfrei" | Umsatzsteuerbefreiung | Kleinunternehmerregelung (§6 Abs 1 Z 27 UStG): Bis €42.000 Jahresumsatz keine USt |
Kleinunternehmerregelung — Was es wirklich ist
Kleinunternehmerregelung (§6 UStG)
- Was: Befreiung von der Umsatzsteuer
- Grenze: €42.000 Jahresumsatz (brutto, seit 2025)
- Vorteil: Keine USt auf Rechnungen, kein USt-Voranmeldung
- Nachteil: Kein Vorsteuerabzug möglich
- Ist KEIN eigenes Gewerbe: Die Gewerbeanmeldung ist trotzdem nötig
Richtige Vorgehensweise
- Gewerbe-Finder nutzen — welches Gewerbe brauchst du?
- Gewerbe anmelden (kostenlos)
- Beim Finanzamt: Kleinunternehmerregelung beantragen (wenn Umsatz <€42.000)
- SVS-Anmeldung (Sozialversicherung der Selbständigen)
Scope-Hinweis
GewerbeCheck informiert über die Gewerbeanmeldung (Gewerbeordnung).
Steuerliche Fragen (USt, ESt) und Sozialversicherung sind eigenständige Themen.
Wir empfehlen dafür die WKO
oder einen Steuerberater.
Quellen
Weiterführende Artikel
Zuletzt geprüft: April 2026. Steuerliche Informationen können sich ändern — Steuerberater konsultieren.